§ 1 Vertragsschluss und Geltung der AGB

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennis Academy Wiesbaden abgeschlossen werden. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Academy.

Ein Vertrag mit der Academy kommt entweder durch schriftliche Bestätigung der Anmeldung oder durch die Teilnahme am ersten vereinbarten Trainingstermin zustande. Die Academy behält sich das Recht vor, Trainingsanmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Die Einteilung der Trainingsgruppen sowie die Festlegung der Gruppengrößen erfolgt durch das Planungsteam der Academy. Dabei werden sowohl das Alter als auch das Spielniveau der Teilnehmer berücksichtigt.

An gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt. Für die Ballschule sowie Kinder- und Jugendkurse gelten während der Schulferien gesonderte Ferienkurs-Zeiten.

Im Rahmen des Academy Plus Kurses angesammelte Gutstunden aus den Ferien sind innerhalb von sechs Wochen nach dem letzten Ferientag einzulösen. Nach Ablauf dieser Frist verfallen sie ersatzlos.

Bei „Training on Demand“ (Einzelbuchung auf Abruf) ist die Trainingsgebühr vorab über die von der Academy angebotenen Zahlungsmethoden zu entrichten. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird der volle Betrag fällig. Die jeweils aktuellen Preise sind auf www.tennisacademy-wiesbaden.de/booking einsehbar.

Anmeldungen zu Camps sind ab dem Zeitpunkt der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung rechtlich bindend. Es gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Im Falle eines Widerrufs wird der gezahlte Betrag in einen zeitlich unbegrenzt gültigen Wertgutschein umgewandelt. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Erfolgt die Buchung eines Camps innerhalb von zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Camps, besteht im Falle einer Stornierung kein Anspruch auf Erstattung oder Ausstellung eines Wertgutscheins.

 

§ 1.1 Vertragsschluss 

Beim Vertragsschluss über unsere Website / Whatsapp / Email stellt der Kunde durch Anklicken der ausgewiesenen Schaltfläche zur Bestätigung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages.

Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail.

Die Tennis Academy Wiesbaden speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu.

Für den Kunden gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nur im Falle wenn der Vertrag ohne Beratungsgespräch/Probetraining zustande gekommen ist.

Kam es im Vorfeld zum  Probetraining und/oder über die Vertragsinhalte wurde durch das Servicepersonal aufgeklärt, so gilt die vertraglich Vereinbarte Kündigungsfrist

(§ 1.2 Academy-Plus Kurs) Die Tennis Academy Wiesbaden kann den geschlossenen Vertrag jederzeit widerrufen.

   

§ 1.2 Academy-Plus Kurs 

Der Academy-Plus-Kurs stellt ein besonders flexibles, leistungsbezogenes Kursmodell dar. Die monatliche Mitgliedsgebühr in Höhe von 69,99 € (Basisvertrag) ist zugleich die Kursgebühr und berechtigt zur Nutzung von einer (1) Gruppentrainingseinheit pro Woche mit einer Dauer von jeweils 60 Minuten.

Die Mitgliedsgebühr wird als vorausbezahltes Nutzungskontingent geführt. Dieses Kontingent dient der exakten Berechnung von Gutstunden für ausgefallene oder nicht wahrgenommene Trainingseinheiten gemäß den vertraglich geregelten Gutstunden- und Nachholregelungen.

Wird vertraglich die Teilnahme an zwei (2) Gruppentrainingseinheiten pro Woche vereinbart, verdoppelt sich das Nutzungskontingent entsprechend. In diesem Fall beträgt die monatliche Mitglieds- und Kursgebühr 139,98 € und berechtigt zur Teilnahme an zwei wöchentlichen Gruppentrainingseinheiten à jeweils 60 Minuten.

In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Umzug, längerer Krankheit oder vergleichbaren Härtefällen, besteht die Möglichkeit, prognostiziert versäumte Trainingseinheiten vorzeitig in Anspruch zu nehmen oder alternativ in Form eines übertragbaren Gutscheins gutzuschreiben. Monetäre Rückerstattungen, Beitragsstundungen, Reduzierungen oder Aussetzungen der Monatsbeiträge sind ausgeschlossen.

Auf Grundlage des jeweiligen Basis-Kontingents besteht darüber hinaus die Möglichkeit, optionale Zusatzbausteine und Zusatzleistungen zu buchen. Diese werden gesondert vereinbart und abgerechnet; es gelten hierfür die jeweils vereinbarten Bedingungen.

Im Unterschied zu zeitbezogenen Mitgliedschaftsmodellen, insbesondere aus dem Bereich der Fitnessstudios, handelt es sich beim Academy-Plus-Kurs um ein leistungsbezogenes Vertragsmodell, bei dem 100 % der vorausgezahlten Mitgliedsgebühr in eine konkret nutzbare Trainingsleistung umgesetzt werden. Daher greift hier nicht die Rechtssprechung der Mitgliedsgebühren beispielsweise eines Fitnessstudios.

 

Der Academy Plus Kurs bietet die Möglichkeit einen wöchentlichen Rhythmus zu etablieren.

Aufgrund der Flexibilität des Kursmodells, ist dies kein anfechtbarer Bestandteil des Vertrages.

Das Mitglied bestimmt selber die Regelmäßigkeit des eigenen Trainings, beispielsweise 1x pro Woche, oder alle 2 Wochen für 2 Trainingseinheiten.

Für Trainingserfolge empfehlen wir das wöchentliche Training, welches hierbei gewährleistet ist. 

Der Academy Plus Kurs ist kein klassischer Gruppenkurs oder Gruppentraining. Die Teilnehmerzahl des Academy Plus Kurses wird individuell für das Mitglied angepasst.

Der Kurs kann alleine oder mit mehreren Teilnehmern stattfinden. 

Die Academy Plus Kurse werden nachfrageorientiert geplant und organisiert.

Sollte die Warteliste eines Kurses über einen längeren Zeitraum hinweg dauerhaft ausgelastet sein, behält sich die Tennis Academy Wiesbaden vor, zusätzliche Kurse oder Kapazitäten anzubieten. Umgekehrt gilt dasselbe: Wird die Mindestteilnehmerzahl von drei Personen über einen längeren Zeitraum hinweg dauerhaft unterschritten, behält sich die Tennis Academy Wiesbaden vor, den entsprechenden Kurs zu reduzieren, zusammenzulegen oder einzustellen.

Über die Art/Form/Größe und Ort des Kurses entscheidet das Trainer- und Planungsteam. 

Aufgrund dieser modernen Varianz, ist der Anspruch auf ein gebuchtes "Gruppentraining" oder eine bestimmte Location kein anfechtbarer Bestandteil des Vertrages.

Wurden Academy-Plus-Gruppenstunden in Anspruch genommen, ohne dass hierfür ein entsprechendes Guthaben, Paket oder vertraglich vereinbartes Kontingent besteht, gelten diese Einheiten als zusätzliche Leistungen („On-Demand-Leistungen“).

Diese Zusatzleistungen werden mit 25,00 € pro Trainingseinheit berechnet und automatisch vom hinterlegten Zahlungsmittel des Vertragsnehmers eingezogen.

Sofern aufgrund technischer, organisatorischer oder nutzungsbedingter Umstände die Leistungen über die App korrekt eingetragen und nachvollziehbar erfasst wurden,

behält sich der Anbieter ausdrücklich das Recht vor, eine rückwirkende Abrechnung und Rechnungsstellung gemäß den gesetzlichen Verjährungsfristen von bis zu drei (3) Jahren vorzunehmen.

 

§ 1.2a Academy-Plus Kurs  Absagefristen und Nicht-Teilnahme an gebuchten Kursen

Für alle Academy Plus Kurse gilt eine verbindliche Absagefrist von mindestens vier (4) Stunden vor Kursbeginn in der APP.

Die Abmeldung muss ausschließlich über die MySports-App erfolgen. Erfolgt die Abmeldung fristgerecht, wird dem Mitglied die gebuchte Einheit automatisch als Gutschrift gutgeschrieben und kann zu einem späteren Zeitpunkt (Maximal 6 Wochen nach Termin, später ist nicht möglich und das Guthaben verfällt) nachgeholt werden.

Erfolgt keine Abmeldung innerhalb dieser Frist, ist das Mitglied verpflichtet, die Tennis Academy Wiesbaden unverzüglich über die Nicht-Teilnahme zu informieren – wahlweise per E-Mail, WhatsApp oder anderen gängigen Kommunikationswegen. Diese Mitteilung dient ausschließlich der Trainings- und Personalplanung.

 

Die Mindestvertragslaufzeit des Academy Plus Kurses beträgt 3 Monate. 

Nach Beendigung der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der gewählte Vertrag automatisch um jeweils immer einen weiteren Monat. 

Die Vertragsauflösung, welche frühestens nach Beendigung Mindestvertragslaufzeit des gewählten Academy-Plus Kurs Vertrages eingestellt werden

kann, wird ergänzt durch eine Kündigungsfrist von weiteren 3 Monaten. 

 

Die nächstmögliche Auflösung des "Academy-Plus Kurses" nach Vertragsabschluss ist somit nach 6 Monaten möglich.

 

Die Kündigung kann nur über den Kündigungsbutton (www.tennisacademy-wiesbaden.de/button) erfolgen. Diese wird zeitnah bestätigt.

Die Einreichung einer Kündigung ist nur bis zum 15. des Monats möglich. Die damit verbundene 3 monatige Vertragsauflösungsfrist, greift ab dem 1. des Folgemonats. 

Die Bearbeitungszeit zur Eingangsbestätigung kann bis zu 48 Stunden in Anspruch nehmen. 

Monetäre Rückerstattungen des Kursbetrages aufgrund von Versäumnissen etc. sind nicht möglich.

Fällt der 15. auf einen Samstag oder Sonntag ist die Kündigung bis zum vortägigen Freitag einzureichen.

Vertragsangelegenheiten werden nur innerhalb der Bürozeiten: Montag-Donnerstag 9-17Uhr & Freitag 9-12Uhr, bearbeitet.

Der Academy Plus Kurs (MINI & 1-5) sind Ganzjahres Kurse und pausieren nur an gesetzlichen Feiertagen.

(Siehe Vertragsbestätigungsschreiben)

Nach Vertragsende verfallen alle bis dahin angesammelten und nicht genutzten Gutstunden und können nicht in mehr in Anspruch genommen werden. 

PayPal

Bei Buchung des Abos über PayPal gilt: Bei Vertragskündigung muss der PayPal Einzug zum genannten Datum selbstständig in der eigenen PayPal App deaktiviert werden.

Sollte dies nicht geschehen ist eine Rückerstattung unsererseits nicht möglich

 

Regelung zu Monatsbeiträgen und Sonderfällen

Der Monatsbeitrag kann grundsätzlich nicht pausiert werden. Bei längeren Ausfällen aufgrund von Urlaub, Verletzungen oder Krankheit bieten wir jedoch die Möglichkeit, alle nicht wahrgenommenen Einheiten nachzuholen. Diese können entweder durch intensiveres Training (mehrere Einheiten pro Woche) oder alternativ durch die Umwandlung von fünf Gruppeneinheiten in ein Privattraining kompensiert werden. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines gültigen ärztlichen Attests, welches den Zeitraum des Ausfalls eindeutig dokumentiert. Eine Sonderkündigungsmöglichkeit (z. B. aufgrund von Umzug, Verletzung oder Krankheit) besteht nicht, da die Laufzeiten unserer Abonnements grundsätzlich unter 12 Monaten liegen und wir einen umfangreichen Kompensationskatalog anbieten.

 

§ 1.2.1 Academy-Plus Kurs - BAUSTEINE

Die Mindestvertragslaufzeit der "BAUSTEINEN" ergänzend zum Academy Plus Kurs, beträgt 6 Monate. Nach dem 6. Monat verlängert sich der Vertrag des jeweiligen Zusatzblocks automatisch um jeweils immer einen weiteren Monat. Kündigung siehe § 1.2 Academy-Plus Kurs  

 

§ 1.3 Gutstunden 

Der Geltungsbereich der Gutstunden umfasst nur den Academy-Plus Kurs und setzt immer eine nachweisbare, fristgerechte Absage des Trainingstermins voraus. Die Absage muss in der App geschehen und muss bis spätestens 4 Stunden vor dem datiertem Trainingstermin getätigt worden sein. Spätere absagen sind nicht mehr möglich und der Termin verfällt. Zusatzangebote der Blöcke sind nicht als Gutstunde aufwertbar.

  

§ 1.4 Gültigkeit der Gutstunden

Gültigkeit der Gutstunde beträgt 6 Wochen. Nach 6 Wochen verfällt die Gutstunde. Als Absagedatum gilt das Datum des abgesagten Trainings. (Nicht das Datum der Absage-Nachricht). Absagen sind maximal 2 Wochen im Vorfeld zu datieren.

  

§ 1.5 Übertragbarkeit der Guthabenstunden (Transfer)

Dies ist eine Freiwillige Kulanzregelung der Academy aus dem Produkt Academy Plus:

Die Übertragung von Guthabenstunden ist ein freiwilliges und jederzeit widerrufbares Kulanzangebot der Tennis Academy Wiesbaden.

Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

 

Zulässige Übertragungen:

Eine Übertragung ist ausschließlich in folgenden Fällen erlaubt:

a) von der Tennis Academy Wiesbaden an ein aktives Mitglied

b) von einem aktiven Mitglied an ein anderes aktives Mitglied

In beiden Fällen müssen Sender und Empfänger während des gesamten Vorgangs über eine aktive, bestehende Mitgliedschaft verfügen.

Endet die Mitgliedschaft des Senders oder Empfängers zu irgendeinem Zeitpunkt, verfallen alle übertragenen und noch nicht abgeleisteten Guthabenstunden automatisch.

 

Verbot jeglicher finanziellen oder sachwertbezogenen Gegenleistungen wie Verkauf unter den Mitgliedern:

Die Übertragung von Guthabenstunden darf ausschließlich unentgeltlich unter den aktiven Mitgliedern erfolgen.

Jegliche Form von Verkauf, Tausch, Vergütung, Gegenleistung oder sonstigem monetären Vorteil im Zusammenhang mit der Übertragung ist strikt untersagt.

Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen bei Verstößen:

Das entgeltliche Weitergeben, Verkaufen oder Vermitteln von Guthabenstunden stellt einen Verstoß gegen die AGB dar und kann – insbesondere bei kommerziellen oder systematischen Vorgängen – straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.

 

Die Tennis Academy Wiesbaden behält sich in solchen Fällen vor, Mitgliedschaften fristlos zu kündigen und entstandene Schäden geltend zu machen sowie verfällt sofort der Gegenstandswert.

Frist zur Nutzung übertragener Stunden:

Übertragene Stunden müssen innerhalb von sechs Wochen nach Übertragung eingelöst werden. Nicht genutzte Stunden verfallen nach Ablauf dieser Frist.

 

Zusammenfassung der Transfer-Option

Aktive Member können ihre Guthabenstunden unkompliziert untereinander übertragen – solange beide Seiten eine aktive Mitgliedschaft haben.

Damit alles nachvollziehbar und fair bleibt, gelten diese Rahmenbedingungen:

1. Aktives Mitglied → aktives Mitglied

Guthaben können ausschließlich von einem aktiven Member an einen anderen aktiven Member übertragen werden.

2. Endet die Mitgliedschaft des Senders, verfallen die übertragenen Stunden beim Empfänger automatisch.

Stunden bleiben also nicht bestehen, wenn der Sender im Anschluss kündigt.

3. Die übertragenen Stunden müssen innerhalb von sechs Wochen eingelöst werden.

Nach Ablauf dieser sechs Wochen verfallen die übertragenen Stunden – egal ob sie genutzt wurden oder nicht.

Ein Zurückziehen der Sendung einer Gutstunde ist nicht möglich

 

§ 1.6 Einlösen der Gutstunden

Für das Einlösen der Gutstunden bieten wir folgende Möglichkeiten an:

- 5 ausgefallene Trainingseinheiten entsprechen einem Einzeltraining (nach Absprache) 

- 1 Gutstunde bedeutet, dass in einer beliebigen Trainingswoche ein zusätzlicher Academy-Plus Kurs einmalig besucht werden kann. 

Eine monetäre Rückerstattung oder Stundung des Beitrages ist nicht möglich.

 

§ 1.6a Regelung im Falle der Vertragsauflösung

Im Falle einer Vertragskündigung gelten ergänzend folgende Bestimmungen:

Es kann ausschließlich auf Gutstunden der letzten 6 Wochen vor Vertragsende zurückgegriffen werden.

Ältere Gutstunden verfallen ersatzlos. Eine Bündelung, Umwandlung oder Zusammenfassung verbleibender Gutstunden in Privattrainings (5 Guthabenstunden nötig) in die Zukunft zum Ende des Vertrages hin, ist nicht möglich. 

 

§ 1.7 Kosten des Academy-Plus Kurses

Der Preis des Academy-Plus Kurses  beläuft sich auf monatlich 69,99,-EUR (pro Person)

Die Mitgliedsbeiträge  der Academy Plus Kurse sind  monatlich fällig und immer  im Voraus zu zahlen.

Ratenzahlungen werden nicht akzeptiert. Die Zahlung des Academy Plus Kurs ist ausschließlich über das Lastschrift Einzugsverfahren möglich. Hierbei stellen wir dem Kunden den Eizug zum 1. oder 15. des Monats frei. Bei Verzug siehe § 10 Inkasso

 

§ 1.8 Paketbuchungen

Paketbuchungen wie 10er Flex Pakete für Tenniskurse oder das 10er Flex Paket für die Ballschule (10er Flex: 10 individuell buchbare Trainingseinheiten zu flexiblen Zeiten, Ballschule für Kinder zwischen 2 und 6 Jahren beinhaltet 10 Einheiten Training in kleinen Gruppen à 30min. sind erst nach vollständiger Bezahlung nutzbar. Die Nutzungsdauer der 10er Flex Pakete sowie des Ballschule Kurses erstreckt sich über einen Zeitraum, ab dem Punkt des Vertragsabschluss, von 6 Monaten. Nicht genutzte Stunden des 10er-Flex Pakets sowie der Ballschule verfallen nach dieser Frist. Eine monetäre Rückerstattung dieser Stunden ist nicht möglich. Die Flex-Pakete sind übertragbar.

 

§1.9 Probetraining als kostenloses Schnuppertraining

Der Vertrag über ein kostenloses Probetraining mit der Tennis Academy Wiesbaden kommt erst nach erfolgter Anmeldung und schriftlicher Bestätigung durch die Academy zustande. Die Academy behält sich ausdrücklich das Recht vor, eine Trainingsanmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Terminänderungen oder Stornierungen des vereinbarten Probetrainings sind bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Training als verbindlich gebucht.

Sollte das Probetraining nicht zustande kommen und wurde zuvor eine Vorauszahlung oder Servicepauschale geleistet, ist eine monetäre Rückerstattung ausgeschlossen. In diesem Fall wird ein Wertgutschein in Höhe der geleisteten Vorauszahlung ausgestellt, der eine Gültigkeit von 4 Wochen ab Ausstellungsdatum besitzt und ausschließlich für Leistungen der Tennis Academy Wiesbaden verwendet werden kann.

Eine Verrechnung der geleisteten Vorauszahlung mit dem ersten Monatsbeitrag einer nachfolgenden Mitgliedschaft ist nur bis maximal 48 Stunden nach Absolvierung des Probetrainings möglich. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeglicher Anspruch, und eine Verrechnung oder Umwandlung in einen Wertgutschein ist ausgeschlossen.

 

§ 1.9.1 Preisanpassungsrecht 

Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die Tennis Academy Wiesbaden berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Tennis Academy Wiesbaden wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

 

Vertragsstart von  Monatsverträgen (Academy Plus / Quick learner)

Eine Einschreibung vor dem 15. eines Monats, entspricht dem Vertragsstart zum 1. im eingeschriebenen Monat.

Einschreibung nach dem 15. eines Monats, entspricht dem Vertragsstart zum 1. des Folgemonats.

Der 15. , gemeint als Mitte des Monats, ist hierbei nur ein Grobindikator und kein juristisch greifbares Datum. 

Bereits absolvierte Trainings der jeweiligen Produktkategorie, bei Einschreibung bis zu Mitte des Monats der Vertragsanmeldung,

können sofort als Gutstunden abgerufen werden.

Erfolgte die Einschreibung nach Mitte des Monats, so werden die restlichen Trainingseinheiten anteilsmäßig berechnet und als "On Demand" Training

der jeweiligen Produktkategorie umgesetzt.

Wurde der volle Monatsbeitrag des jeweiligen Produkts eingezogen wurde, gilt der Vertragsstart zum 1. des eingeschriebenen Monats.

Wurden nur Anteile berechnet gilt der Vertragsstart immer zum 1. des Folgemonats nach Einschreibung.

 

§ 1.9.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein. 

 

§ 1.9.3 Vertragsergänzungen : Abo Tennis Platzmiete 

Im Play Abo ist die Platzbuchung mit Freunden, Familie oder andern Mitgliedern ohne Zusatzkosten möglich. Das Abo ist pro Woche auf  7 Std. beschränkt sowie pro Tag auf maximal 1 Std.

Es ist nicht möglich über einen festen dauerhaften Turnus Plätze zu reservieren. 

Die Reservierung ist maximal 14 Tage im Voraus möglich.

Absagefrist der Platzbuchung beträgt 48h.  Absagen nur Online.

Bei Absage oder Nichterscheinen der Platzstunde(n) außerhalb der Frist wird der ausgeschriebene Volle Betrag der Mietstunden (aktuell 20€ pro Stunde) je Buchung des Mitgliedskontos belastet. Sollte der Trainingsbetrieb der ACADEMY. auf die reservierte Zeit fallen (Info an Mitglied bis max. 24h vorher möglich) so muss der gebuchte Platz umgebucht werden. 

Wir bitten hierbei um Verständnis.

 

§ 1.9.4 Vertragsergänzungen : Baustein Kurse (Extra Training, Opti-Fit)

Die Vertragsergänzung des Bausteins berechtigt das Mitglied an allen angebotenen Kursen des gebuchten 

Bausteins, teilzunehmen. Das Ansammeln von Gutstunden in den Bausteinen ist nicht möglich. Abgesagte oder nicht wahrgenommene Stunden verfallen. Anders ist dies bei einem weiteren Academy-Plus Abo. Dort können wie gewohnt Gutstunden gesammelt werden.

 

§ 1.9.5 Auflösung der Vertragsergänzung

Der Vertrag des gebuchten Bausteins läuft 6 Monate. Nach dem 6. Monate verlängert sich der Vertrag des gebuchten Bausteins automatisch um einen weiteren Monat. 

Die Kündigungsfrist des Bausteins nach Beendigung der Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate. Kündigungen müssen immer über den Kündigungsbutton und bis zum 15. eines Monats eingereicht werden.  Die Kündigung greift dann zum 1. des Folgemonats.

 

§ 2. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Tennistraining für Individualpersonen / Gruppen. Die Academy kann Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. 

 

§ 3. Sporttauglichkeit

Der Schüler versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten) und dass er uns über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sofort unterrichtet. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Teilnehmer sportgesund zu sein. Bei Trainingsteilnahme eines Minderjährigen versichern die Erziehungsberechtigten die oben genannten Voraussetzungen.

 

§ 4. Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

 

§ 5. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

 

§ 6.  Ausgefallene Stunden bei Kursen oder bei Training auf Anfrage

Sofern vereinbarte Einzel-Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Schüler uns unverzüglich, spätestens 48 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Gruppenunterricht kann nicht von einzelnen Personen nachgeholt werden, wenn mindestens eine Person aus der Gruppe an der Unterrichtsstunde teilgenommen hat. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig von uns abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Gruppenstunden versuchen wir nachzuspielen. Sofern dies aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung.

 

§ 7. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für etwaige Änderung des Trainingsstandorts oder zeitliche Planänderungen bitte das bevorzugte Kontaktmedium in den Anmeldeunterlagen ankreuzen bzw. der Tennis Academy Wiesbaden in Ausnahmefällen per Email unter [email protected] zusenden. Bei gewünschter Kontaktaufnahme per WhatsApp die Hotline der Academy 0170 77 35 0 34 auf dem Telefonspeicher abspeichern und ebenfalls für Gruppennachrichten und Broadcast Listen freischalten. 

 

§ 8. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am zweiten auf den der Trainingsstunde folgenden Tag schriftlich mitzuteilen.  Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Falls gebucht und gekaufte Trainingsstunden aus etwaigen Gründen nicht gehalten werden können entfällt hier die monetäre Rückerstattung und wird in Form von Gutscheinen ersetzt. Die gilt für Einzeltrainingsstunden sowie für Gruppenstunden und das Flex-Paket. Für das in Anspruch geltend machen der  besagten nicht möglichen Leistungen gilt die Frist von 30 Tagen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. Erfüllungsorte: Das Produkt "Tennis Kurs" in den Varianten von Einzel- bis 4er Gruppe findet immer auf einem kompletten Tennisfeld mit den jeweiligen Teilnehmern des gebuchten Kurses statt. Das Produkt "Academy Plus Kurs" hat keine festgeschriebene Tennisplatz Größe, d.h. das Training kann auf einem Ganzen-, Halben-, Mid-Court-, Mini- oder einem vom Trainer vorgegebenen Spielfeld stattfinden. Wir gewährleisten einen optimalen Trainingseffekt auch durch unterschiedliche Platzgrößen. 

 

§ 9. Gutscheine

Für den Erwerb von Gutscheinen gelten unsere AGB (siehe unten) und Datenschutzbestimmungen. Darüber hinaus gelten die folgenden Gutschein-Bedingungen: Der Academy-Gutschein kann nach Maßgabe dieser Bedingungen im Rahmen von Einkäufen auf der Seite www.tennisacademy-wiesbaden.de  eingesetzt werden. Der Gutschein wird Ihnen in Form einer Grußkarte nach Zahlungseingang postalisch oder per Mail zugestellt. Sie können den Gutschein an Dritte weitergeben. In diesem Fall verpflichten Sie sich, den Gutscheincode nicht mehr zu verwenden oder ihn an Dritte zu offenbaren.

 

§ 9.1 Einlösen des Gutscheins

Der Gutschein kann für den Kauf der über den Tennis Academy Wiesbaden  Service vertriebenen Produkte eingesetzt werden. Der Gutscheinwert wird dabei auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

 

§ 9.2 Restguthaben

Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so bleiben eventuelle Restguthaben erhalten und können durch erneute Angabe des Gutschein-Codes verwendet werden. Eine Barauszahlung des (Rest-)Wertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.

 

§ 9.3 Gültigkeitsdauer

Gutscheine müssen spätestens zum Ende des dritten Jahres nach Übermittlung des Gutscheincodes eingelöst werden; danach verliert er seine Gültigkeit auf das gebuchte Produkt. Der Monetäre Wert bleibt bestehen und kann gegen ein aufgelistetes Produkt des aktuellen Katalogs eingelöst werden. Ein Anspruch auf monetäre Rückerstattung ist ausgeschlossen.

 

§ 9.4 Haftung

Sie verpflichten sich den Gutscheincode geheim zu halten und ihn nur der Person mitzuteilen, der Sie den Gutschein schenken möchten. Die Tennis Academy Wiesbaden übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch oder die verzögerte Übermittlung (z.B. wegen technischer Schwierigkeiten) des Gutscheincodes. Der Gutschein ist vom Umtausch ausgeschlossen. 

 

§ 10. Inkasso

Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils vor Beginn einer Trainingseinheit (für Training auf Anfrage sowie 10er Flex Pakete), bei Kursen 14 Tage vor Beginn des Kurses fällig. Zur Verwaltungsvereinfachung kann uns der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilen.

Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das in der Trainingsbestätigung angegebene Konto geleistet werden. Im Ver-zugsfall ist unsere Forderung mit 6% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Referenzzins nach dem Diskontüberleitungsgesetz zu verzinsen. Dem Schüler bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen. 

 

§ 10.1 Rücklastschriften nach erteilter Einzugsermächtigung

Erfolgt die Zahlung der Entgelte durch Einzugsermächtigung der vom Kunden angegebenen BIC / IBAN  und es fallen Rücklast-schriften an,

so berechnen wir  eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. EUR 10,- EUR pro Lastschrift inkl. der angefallenen Bankgebühren.

Wurde der Monatsbeitrag des SEPA Lastschriftmandats eigenständig zurückgebucht, werden diese Daten der SCHUFA Holding GmbH weitergeleitet

und führen ggf. zu einer Verschlechterung des eigenen Scorewerts.

 

§ 10.2 Rückerstattung von Vorauszahlungen und Servicepauschalen

(1) Grundsatz:

Alle vom Kunden geleisteten Vorauszahlungen, Servicepauschalen, Teilnahmegebühren (auch Nichtteilnahmen), Platzmieten, Kursgebühren, Mitgliedsbeiträge oder sonstigen Entgelte, die im Voraus für die Nutzung von Angeboten, Dienstleistungen oder Produkten der Tennis Academy Wiesbaden bzw. EasyCourt24 entrichtet wurden, sind grundsätzlich nicht in bar oder monetär rückzahlbar.

(2) Form der Erstattung:

Eine etwaige Rückerstattung – gleich aus welchem Grund – erfolgt ausschließlich in Form eines Wertgutscheins, der für sämtliche aktuellen und zukünftigen Leistungen der Tennis Academy Wiesbaden bzw. EasyCourt24 eingelöst werden kann. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes in bar, per Überweisung oder auf sonstige Weise ist ausgeschlossen.

(3) Geltungsbereich:

Diese Regelung gilt ausdrücklich für alle Vorauszahlungen, Servicepauschalen, Teilbeträge, Einmalzahlungen, Kursgebühren, Platzmieten, Trainingspakete, Abonnements, Sonderaktionen und Rabattprodukte, unabhängig von ihrer Bezeichnung oder ihrem Entstehungsgrund. Sie umfasst ebenso Zahlungen, die im Rahmen von Sonderkonditionen, Aktionen oder durch Dritte (z. B. Geschenk, Förderung, Gutscheinaktion) geleistet wurden.

(4) Verfall von Gutscheinen:

Wertgutscheine behalten ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von drei Jahren (§ 195 BGB). Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeglicher Anspruch auf Einlösung oder Wertersatz. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist ausgeschlossen.

(5) Ausschluss individueller Rückzahlungsansprüche:

Mit Anerkennung dieser AGB verzichtet der Kunde ausdrücklich auf jedwede Ansprüche auf monetäre Rückzahlung, Minderung oder Rückabwicklung im Zusammenhang mit Vorauszahlungen oder nicht genutzten Leistungen. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn der Kunde aus persönlichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen die Leistung nicht in Anspruch nimmt.

 

§ 11. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

 

§ 11. 1 Datenschutz – Gesprächsaufzeichnungen

Zum Zwecke der Qualitätssicherung, Beweissicherung sowie zur Erfüllung vertraglicher Pflichten behält sich die Tennis Academy Wiesbaden vor, sämtliche mit Kunden geführten Gespräche – sowohl telefonische als auch persönliche Gespräche auf dem Betriebsgelände – aufzuzeichnen und bis zu fünf Jahre zu speichern. Die Aufzeichnungen können im Bedarfsfall als Nachweis im Rahmen der Vertragsabwicklung oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen herangezogen werden.

Mit diesen AGB erfolgt die gesetzlich erforderliche Information über die Aufzeichnung. Eine gesonderte mündliche oder schriftliche Aufklärung im Einzelfall ist nicht erforderlich. Gesprächsaufzeichnungen gelten als übliche Maßnahme zur Qualitätssicherung und Beweissicherung im geschäftlichen Verkehr.

Ein Widerspruch gegen die Speicherung und Verwendung ist ausschließlich vor Vertragsabschluss möglich. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Einwilligung als erteilt.

Die Verarbeitung erfolgt gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 12. Urheberrecht

Im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Tennis Academy Wiesbaden werden Fotos auf unserer Website www.tennisacademy-wiesbaden.de und auf Social Media Plattformen wie zum Beispiel Instagram, Facebook sowie anderen Medialen Partnern eingesetzt. Die Vertragsnehmer erteilen der Tennis Academy Wiesbaden ein zeitlich sowie inhaltliches uneingeschränktes Nutzungsrecht an den von Ihnen im Rahmen der Kurse, Camps oder Trainingseinheiten gemachten Fotos  mit ihrer Abbildung. Das Nutzungsrecht schließt insbesondere das Recht ein, die Fotos im Rahmen von Werbemaßnahmen zu veröffentlichen. Falls dies nicht erwünscht ist bitten wir Sie uns dies mit der Anmeldung schriftlich mitzuteilen.

 

§ 13. Schlussbestimmungen

Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher veröffentlichten Inhalte auf der Website www.tennisacademy-wiesbaden.de, auf Social Media Plattformen, in E-Mails und auf Drucksorten können Fehler und Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

 

§ 13.1 Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz 

Die Tennis Academy Wiesbaden  ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. 

 

§ 13.2 Änderungen dieser AGB 

Die Tennis Academy Wiesbaden ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Tennis Academy Wiesbaden wird den Kunden über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Kunden Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. 

 

§ 13.3 Aufrechnungsverbot 

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Tennis Academy Wiesbaden aufrechnen. 

 

§ 13.4 Prämien und Vergünstigungen

Prämien, Gutscheine, Vergünstigungen oder sonstige Bonusleistungen (z. B. aus Gewinnspielen, Treueaktionen oder Empfehlungsprogrammen) sind ausschließlich während einer aktiven Mitgliedschaft einlösbar. Mit Eingang einer Kündigungserklärung erlischt der Anspruch auf Einlösung unmittelbar und unwiderruflich, auch wenn die Mitgliedschaft formal noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbesteht. Eine nachträgliche Gewährung oder Auszahlung in bar ist ausgeschlossen.

 

§ 13.5 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. 

 

§ 13.5 Vertragssprache 

Vertragssprache ist deutsch

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB Zuletzt angepasst am 01. März 2021



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